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Übersicht der Fördermöglichkeiten

Balkonkraftwerke:

Für Balkonkraftwerke gibt es in Sachsen für Mieter die Möglichkeit eines Förderzuschusses in Höhe von 300€.
Gefördert werden alle Balkonkraftwerke mit einer maximalen Ausgangsleistung von 800W und installierten Modulleistung von maximal 2000W. 
Zudem entfällt die Anmeldung bei dem Netzbetreiber und es muss lediglich eine vereinfachte Eintragung im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur durchgeführt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Sächsischen Aufbaubank oder Sie wenden sich über das Kontaktformular an uns.

Photovoltaik:

Aktuell liegt die Umsatzsteuer bei 0% für "die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern,..." 
(Quelle: Umsatzsteuergesetz § 12 Abs. 3)
Somit können Sie für den Kauf und die Montage Ihrer neuen Photovoltaikanlage 19% Mehrwertsteuer sparen. Kontaktieren Sie uns für mehr Informationen.

Solarthermie

Für die Installation einer Solarthermieanlage können Sie eine Zuschuss in Höhe von bis zu 60 % erhalten. Wenn Sie bei der Installation Ihre alte Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung austauschen können Sie zusätzlich 20 % Förderung erhalten. Somit ergibt sich ein maximaler möglicher Förderbetrag von 70 % der Investitionssumme. (Quelle: KfW Zuschuss Nr. 458
Haben Sie weitere Fragen zur Förderung Ihrer neuen Solaranlage? Dann kontaktieren Sie uns gern über unser Kontaktformular. Wir bieten Ihnen neben der Planung einer maßgefertigten Solaranlage auch eine ausführliche Beratung zu den möglichen Förderungen.